Techn. Bestimmungen 2018
Zugelassen werden nur betriebserlaubnispflichtige, einspurige, motorisierte Zweiräder mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm der folgenden Klassen (nicht zugelassen sind alle Roller, Kindercrosser, Dirtbikes oder Produktions- Wettbewerbsmodelle): „Standard-Mofas“ (Schwarze Startnummern 1-20) a) Serienmäßiges Mofa-Fahrgestell mit Originalmotor bis 50 ccm (Nachweispflicht) b) Originale Gabel und Schwinge c) stärkere Gabelfedern und Stoßdämpfer an den originalen Aufnahmepunkten erlaubt d) Strebe zw. Lenkkopf und Sattelstütze erlaubt […]
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