Techn. Bestimmungen 2017

Der DMV Hessen ist bemüht ein einheitliches Regelnwerk auf den Weg zu bringen.
Einheitlich und fair für alle. 
Vorab die techn. Bestimmngen für 2017 

Es wurden von den Teilnehmern verschiedene Dinge angeregt die zum grössten Teil umgesetzt wurden. Unter anderem ein einheitliches Regelwerk   
Da in Laufach nur 20 Teams startberechtigt sind und nur eine Klasse gefahren wird, können wir wenn wir den Fahrern entsprechen wollen, diesen nicht mehr als Lauf zum DMV Cup werten. 

Die Erklärung hierzu ist ganz einfach. 
Die Spitzen Teams die starten können machen bei guter Platzierung und 20 Startern in der Klasse mächtig Punkte gut und die die nicht starten können, sind gezwungen als Streichergebnis zu fahren 

2017 wird es keine Streichergebnisse geben. 

„Standard “ (Schwarze Startnummern 1-20)

  1. Serienmäßiges Mofa-Fahrgestell mit Originalmotor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
  2. Originale Gabel und Schwinge
  3. stärkere Gabelfedern und Stoßdämpfer an den originalen Aufnahmepunkten erlaubt
  4. Strebe zw. Lenkkopf und Sattelstütze erlaubt
  5. 360° drehbare Kurbelarme und Pedale in originaler Position, Länge und Funktionsweise (Rücktrittbremse) müssen vorhanden sein
  6. Keine feststehenden Fußrasten erlaubt
  7. Originale Bremsen und Radgrößen
  8. Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
  9. Originaler Zylinder des Herstellers
  10. Einlass-/Auslass- und Überstromkanalbearbeitung erlaubt
  11. Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
  12. Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
  13. Handschaltung mit max. 3 Gängen oder bauartbedingte Automatikschaltung
  14. Keine Fußschaltung, Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung

„Tuning“ (Blaue Startnummern 21-60)

  1. Freie Wahl von Mofa-Fahrgestell und Motor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
  2. Originales Mofa-Geländefahrgestell erlaubt, sonst keine Motocross-/Enduro-Fahrgestelle
  3. Keine Veränderung an der Geometrie und Funktion des Rahmens
  4. Gabel, Schwinge, Stoßdämpfer frei wählbar
  5. Rahmenverstärkungen, und -verstrebungen sowie Anpassungen zur Aufnahme der Gabel, der Schwinge und des Motors sind erlaubt
  6. 360° drehbare Kurbelarme und Pedale in originaler Position, Länge und Funktionsweise (Rücktrittbremse) müssen vorhanden sein
  7. Keine feststehenden Fußrasten erlaubt
  8. Räder und Radgrößen frei wählbar
  9. Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
  10. Zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen
  11. Nur luft- bzw. gebläsegekühlter Motor und Zylinder bis 50 ccm frei wählbar und kombinierbar, darf überarbeitet werden
  12. Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
  13. Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
  14. Handschaltung mit max. 3 Gängen oder bauartbedingte Automatikschaltung
  15. Keine Fußschaltung, Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung

„ Prototypen“ (Rote Startnummern 61-100)

  1. Freie Wahl von Mofa-, Moped-, Mokick-, oder KKR-Fahrgestell und Motor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
  2. Serienmäßige Mofa-, Moped-, Mokick-, KKR-Gelände-Fahrgestelle sind erlaubt, sonst keine Motocross-/Enduro-Fahrgestelle, keine kompletten Eigenbauten
  3. Keine Veränderung an der Geometrie und Funktion des Rahmens
  4. Gabel, Schwinge, Stoßdämpfer frei wählbar
  5. Rahmenverstärkungen, und -verstrebungen sowie Anpassungen zur Aufnahme der Gabel, der Schwinge und des Motors sind erlaubt
  6. Zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen
  7. Fußrasten und Fußbremse erlaubt
  8. Räder und Radgrößen frei wählbar
  9. Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
  10. Nur luft- bzw. gebläsegekühlter Motor und Zylinder bis 50 ccm frei wählbar und kombinierbar, darf überarbeitet werden
  11. Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
  12. Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
  13. Serienmäßige Fußschaltung mit max. 4 Gängen oder bauartbedingte Automatik erlaubt
  14. Keine Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung

Für alle teilnehmenden Fahrzeuge gilt:

• Tanken ist jeweils nur mit abgestelltem Motor auf einer undurchlässigen Unterlage erlaubt.
• Es darf nur Tankstellenkraftstoff benutzt werden.
• Jedes Fahrzeug muss am Lenker über einen Not-Ausschalter (z.B. Zündschlüssel, Kill-Schalter, Reißleine) verfügen.
• Frei drehende Kettenritzel und Kettenräder sind zu sichern und abzudecken. Das Getriebe-abtriebsritzel muss mit einem Schutz abgedeckt sein. Ein Kettenschutz (Abweiser) muss so angebracht sein, dass Körperteile nicht zwischen unterem Kettenlauf und hinterem Kettenrad eingeklemmt werden können. Das Kettenrad muss außerdem auf der Außenseite vollständig mit einer stabilen Kunststoffabdeckung versehen oder geschlossen sein.
• Evtl. vorhandene Spiegel müssen abgebaut werden. Sonstige zerbrechliche Teile wie Lampenglas, Blinkergläser, Rücklicht usw. sind mit Klebeband abzukleben
• Reparaturen unter Zuhilfenahme von Werkzeug sind nur im Fahrerlager auf einer undurchlässigen Unterlage erlaubt.
• Der Fahrzeugrahmen darf nach der Fahrzeugabnahme nicht mehr verändert oder gewechselt werden. Reparaturen sind erlaubt, eine erneute Überprüfung durch den technischen Kommissar ist vor der Weiterfahrt obligatorisch.
• Motorwechsel ist nicht erlaubt, Reparaturen sind aber gestattet.
• Das Auspuffgeräusch darf 90 dB zu keiner Zeit der Veranstaltung überschreiten.
• Es darf nur Tankstellenkraftstoff benutzt werden.
• Fahrzeuge, die Flüssigkeiten wie Kraftstoff oder Öl verlieren, werden disqualifiziert.
• Mit Ausnahme der Rennstrecke dürfen alle Wettbewerbsfahrzeuge auf dem gesamten Gelände nur mit abgestelltem Motor geschoben werden. (Das Aufwärmen der Motoren im Fahrerlager im Stand ist erlaubt).
• Die Anbringung und Verwendung von Helmkameras ist in Anlehnung an das DMSB-Club-Breitensport-Reglement im Motorradsport aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der technische Kommissar unter Ausschluss von Sicherheitsrisiken, die durch die mangelhafte Befestigung von Kameras am Helm (Strukturveränderung) oder am Fahrzeug hervorgerufen werden.
• Am Fahrzeug erlaubt, so lang es die Sicherheit des Fahrers und der anderen Teilnehmer nicht gefährdet. Über die Anbringungserlaubnis einer Kamera am Fahrzeug entscheidet endgültig die Technische Abnahme

Landesgruppe Hessen e.V. im DMV
Jürgen Schmitt
Vorsitzender