Techn. Bestimmungen 2018

Zugelassen werden nur betriebserlaubnispflichtige, einspurige, motorisierte Zweiräder mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm  der folgenden Klassen (nicht zugelassen sind alle Roller, Kindercrosser, Dirtbikes oder Produktions- Wettbewerbsmodelle): „Standard-Mofas“ (Schwarze Startnummern 1-20)  a)     Serienmäßiges Mofa-Fahrgestell mit Originalmotor bis 50 ccm (Nachweispflicht) b)    Originale Gabel und Schwinge c)     stärkere Gabelfedern und Stoßdämpfer an den originalen Aufnahmepunkten erlaubt d)    Strebe zw. Lenkkopf und Sattelstütze erlaubt […]

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